Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen
Seit 1.8.2008 ist die Gesetzesänderung der 5. Revision der Invalidenversicherung in Kraft.
Mit dieser Revision werden neue Instrumente zur Förderung der Eingliederung und der sozialberuflichen Integration eingeführt.
Das Ziel der IV ist, Menschen mit eine gesundheitlichen Beeinträchtigung wieder im
primären bzw. ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie kann für diese Menschen Massnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung sprechen.
Die Stiftung Lebenshilfe bietet die Durchführung folgender, vom Bundesamt für Sozialversicherung festgelegten, verbindlichen Massnahme an:
1. Arbeit zur Zeitüberbrückung
„Arbeit zur Zeitüberbrückung“ bietet Menschen, die auf eine berufliche Massnahme warten, eine Tagesstruktur. Weiterhin ist dieses Angebot für Menschen gedacht, bei denen eine Verschlechterung der Restarbeitsfährigkeit verhindert werden soll.
2. Potentialabklärung (Standortbestimmung)
Die Potentialabklärung ist für Menschen gedacht, die nach einer körperlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkung wieder gezielt in einen Arbeitsprozess geführt werden sollen. Dabei soll herausgefunden werden, welche Möglichkeiten und Grenzen die Klienten/innen im Hinblick auf einen Beruf haben. Es können je nach Bedarf verschiedene Arbeitsfelder kennen gelernt werden.
3. Belastbarkeitstraining
Das Belastbarkeitstraining ist für Menschen gedacht, die nach einer körperlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkung wieder gezielt in einen Arbeitsprozess geführt werden sollen. Dabei soll durch gezielte Förderung und Forderung gelernt werden, Leistungspotential und Leistungsgrenzen zu erkennen.
4. Arbeitsvermittlung
Die Arbeitsvermittlung ist für eingliederungsfähige invalide Versicherte gedacht, die wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen oder deren Arbeitsplatz erhalten werden soll.
5. Bewerbungstraining
Das Bewerbungstraining ist für eingliederungsfähige, invalide Versicherte gedacht, die eine Stelle auf dem primären Arbeitsmarkt suchen.
Das Bewerbungstraining ist bei vielen Trainings integrierter Bestand, kann jedoch ebenfalls als separate Leistung in Anspruch genommen werden.
6. WISA (Wirtschaftsnahe Integration mit Support am Arbeitsplatz)
WISA ist für versicherte Personen gedacht, die ihre Tätigkeit aufgrund verschiedener Einflussfaktoren nicht mehr voll erbringen können. Es geht dabei in erster Linie um den Erhalt der Tagesstruktur oder die Gewöhnung an einen Arbeitsprozess.
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