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Kreativwerkstätten – Arbeiten mit Kopf, Herz und Hand

Geschuetzter Arbeitsplatz Druckerei Mitarbeiterin Malt Ein Bild

Unsere Kreativwerkstätten bieten Jugendlichen und Erwachsenen ab 18 Jahren mit mittlerer bis schwerer Beeinträchtigung einen sicheren Rahmen für kreative, sinnstiftende Arbeit.

Ziel und Nutzen für die begleiteten Personen

  • Tagesstruktur mit produkteorientierter Ausrichtung
  • Stärkung der Selbstbestimmung und Kommunikation
  • Individuelle Förderung der beruflichen Fertigkeiten – mit besonderem Augenmerk auf gestalterische Fähigkeiten
  • Eine kompetente Teilhabe in einem beruflichen Umfeld
  • Erhalt eines Wochenlohns als Anerkennung für die geleistete Arbeit

«Ich kann hier jeden Tag von jemandem etwas lernen, wenn ich offen und ohne Vorurteile bin.»

Daniela Geissbühler
Fachstelle Unterstützte Kommunikation

Kreative Werkstätten im Überblick

  • Druckerei – Karten und Bilder im Sieb- und Buchdruck
  • Kerzenwerkstatt – handgezogene und gegossene Kerzen
  • Seifenwerkstatt – natürliche Körperpflegeprodukte
  • Näherei – textile Deko- und Gebrauchsobjekte sowie Dienstleistungen für Kund:innen
  • Töpferei – handgefertigte Keramik
  • Weberei – gewobene Textilien aus unterschiedlichen Materialien
  • Blatt und Duft – Produkte aus Recyclingmaterialien und Kräutertees
  • Holz und Wort – Möbel, Dekorationen und Objekte mit Schriftkunst
  • Wald und Forst – Sammeln von Naturmaterialien und Unterhalt des Waldes im Auftrag von den regionalen Forstämtern 
Kreativwerkstätte kunsthandwerkliche Arbeiten Töpfern von Figuren
Geschuetzter Arbeitsplatz Druckerei Mitarbeiterin Malt Ein Bild
Kreativwerkstaette Weberei Mitarbeiterin Am Webstuhl
Kreativwerkstaette Kunsthandwerkliche Arbeiten Naehen 72dpi

Häufige Fragen (FAQ):

Erwachsene ab 18 mit Unterstützungsbedarf und einer IV-Rente oder in Abklärung zu einer, die sich in eine Gruppe integrieren können.

Ja, die Werkstücke sind Teil von Märkten, Ausstellungen oder Kundenaufträgen. Sie können auch im Online-Shop oder in unserem Lädeli vor Ort erworben werden.

Die begleiteten Personen erhalten einen Wochenlohn als Anerkennung für ihre geleistete Arbeit. Damit wird die berufliche Identität gestärkt. Die Auszahlung ist weder AHV, IV noch EO-pflichtig.

Haben Sie Fragen?

Marcel Keller, Abteilungsleitung Kreativwerkstätten

marcel.keller@stiftung-lebenshilfe.ch
062 765 76 20