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Illustration mit zwei Kindern mit Kleeblättern in der Hand, symbolisch für die Dankbarkeit für die Spenden an die Stiftung Lebenshilfe

Gemeinsam Lebensqualität schenken – Ihre Spende bewirkt viel

Mit Ihrer Spende verbessern Sie das Leben von Menschen mit Beeinträchtigung – direkt, konkret und nachhaltig.


Als private Nonprofit-Organisation ist die Lh darauf angewiesen, Projekte vorzufinanzieren, die die Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen nachhaltig verbessern. Ihre Unterstützung ermöglicht bedarfsgerechte Angebote, die über die reguläre Finanzierung hinausgehen.

Allgemeine Spenden

Mit einer Spende helfen Sie dort, wo Hilfe gerade am dringendsten benötigt wird. Ihre Unterstützung wird gezielt eingesetzt.

Trauerspende

Sie bitten bei einer Trauerfeier statt Blumen und Kränzen um Spenden. So können Sie in Gedenken an einen lieben Menschen Gutes tun.

Legat oder Erbschaft

Mit einem Legat oder einer Erbschaft zugunsten der Stiftung Lebenshilfe setzen Sie ein Zeichen über Ihr Leben hinaus.

Wie Sie spenden können?

Jetzt per TWINT spenden oder mittels Einzahlungsschein.

Häufige Fragen (FAQ):

Ihre Spende wird entsprechend unserer Grundsätze effizient und transparent eingesetzt. Sie finanzieren Projekte, die direkt Menschen mit Beeinträchtigung zugutekommen.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und informieren Sie die Trauergäste über die Spende an die Stiftung Lebenshilfe.

Sie können dies über einen Hinweis in der Todesanzeige oder im Leidzirkular tun. Beispiel für die Formulierung: «Im Sinne der/des Verstorbenen bitten wir anstelle von Blumen um eine Spende an die Stiftung Lebenshilfe, 5734 Reinach, Postfinance IBAN CH56 0900 0000 5001 5635 8.»

Damit wir die Spende richtig zuweisen können, sollten die Spender:innen den Verwendungszweck bei der Zahlung vermerken: Trauerspende für Vorname, Nachname der verstobenen Person.

Die Spende kann selbstverständlich auch via TWINT erfolgen.

Ja. Sie erhalten automatisch eine Spendenbestätigung ab einem Spendenbetrag von CHF 500 oder auf Ihren Wunsch hin.

Ja, wir verwenden geprüfte und verschlüsselte Zahlungsmethoden für Ihre Sicherheit.

Ein Legat (auch Vermächtnis genannt) ist eine Zuwendung in einem Testament, mit der Sie eine Organisation wie die Stiftung Lebenshilfe begünstigen. Es kann ein bestimmter Geldbetrag, ein Anteil Ihres Nachlasses oder ein Sachwert sein.

In einem vollständig handschriftlichen oder notariell beglaubigtem Testament können Sie die Stiftung Lebenshilfe mit einem Legat begünstigen. Auch das Einsetzen der Stiftung als Erbin ist möglich. Wichtig dabei ist, dass Sie die Pflichtteile der gesetzlichen Erben und Erbinnen berücksichtigen.

Am besten informieren Sie uns frühzeitig über Ihre Absicht. So können wir uns bei Ihnen bedanken und Ihre Wünsche bestmöglich berücksichtigen. Eine Information ist aber nicht zwingend.

Downloads:

Haben Sie Fragen zu Ihrer Unterstützung?

Philippe Crameri, Geschäftsleitung

philippe.crameri@stiftung-lebenshilfe.ch
062 765 76 27