Interessenvertretung der begleiteten Personen
Seit 2014 gibt es bei uns den Lh Rat. Dieses Gremium ermöglicht es den von uns begleiteten Personen, ihre Interessen aktiv einzubringen und an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken. Die Idee dazu stammte von einem Mitarbeiter mit Begleitbedarf aus einer Kreativwerkstatt, der nach Gleichgesinnten suchte, um gemeinsam mehr Einfluss auf Themen wie Wohnen und Arbeit zu nehmen.
Die Geschäftsleitung unterstützt den Lh Rat seit seiner Gründung engagiert und stellt die nötigen Ressourcen bereit. Bereits seit 2005 setzt sich die Lh für eine umfassende Beteiligung der begleiteten Personen ein.
«Wir gehen aktiv auf Mitarbeitende zu, um gemeinsam Lösungen zu finden. Dabei schätzen wir den direkten Draht zur Geschäftsleitung und den Austausch auf Augenhöhe.»
Michael Gloor
Präsident Lh Rat
Der Lh Rat vertritt die Interessen der begleiteten Personen der Lh gegenüber der Geschäftsleitung. Ziel ist es, dass die begleiteten Personen aktiv an wichtigen Entscheidungen teilhaben. Der Lh Rat trifft sich etwa acht Mal jährlich. Er wird vom Präsidenten geleitet und erhält von einer Assistenzperson Unterstützung.
Alle begleiteten Personen können Wünsche und Anliegen einbringen, die im Rat diskutiert und durch Umfragen auf ihre Bedeutung geprüft werden. Wichtige Themen werden dann direkt bei der Geschäftsleitung vertreten.
Zudem nimmt der Rat Stellung zu Fragen der Geschäftsleitung, etwa bei der Entwicklung von Strategien, und trägt so zur Mitgestaltung der Zukunft der Stiftung bei.
Der Lh Rat hat bereits viele Verbesserungen erreicht, wie zum Beispiel einen höheren Rabatt auf Lh Produkte oder eine Jubiläumsprämie nach fünf Dienstjahren – entweder in Form von Geld oder Ferien.
Zudem hat der Lh Rat den Weiterbildungstag der begleiteten Personen im 2025 organisiert.
Der Lh Rat besteht aus fünf Mitgliedern, die alle drei Jahre von den begleiteten Personen der Lh gewählt werden.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die dauerhaft in den Wohnangeboten der Lh leben oder in den Werkstätten arbeiten.
Jede Person mit Stimmrecht kann sich zur Wahl stellen und präsentiert sich mit Foto und Wahlspruch vor.
Die Wahl erfolgt geheim und an der Urne, um eine faire und transparente Mitbestimmung zu gewährleisten.