Bildung und Integration
IV-Eingliederungsmassnahmen
Berufsschule Scala
Integrationsprogramm für Flüchtlinge «JuBiAr»
Learco AG

Frühinterventionen und Integrationsmassnahmen IV

Ob Frühinterventionen zur Ermöglichung des Verbleibs im Arbeitsprozess oder Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Wiedereingliederung: Die Eingliederungsmassnahmen nach IVG Art 14a (Integrationsmassnahmen) bzw. nach IVG Art 7d (Früherfassungsinterventionen) werden in der Stiftung Lebenshilfe individuell abgestimmt und wirtschaftsnah durchgeführt.
 


Sie richten sich an Menschen, deren gesundheitlicher Zustand eine berufliche Eingliederung einschränkt, aber auch an Menschen mit einer IV-Rente, deren Eingliederungschancen sich durch die Massnahmen erhöhen lassen.

Formelle Voraussetzungen für die Durchführung von Frühinterventionen und Integrationsmassnahmen sind die Kostengutsprache und der Eingliederungsplan der IV, der über die Massnahmenziele Auskunft gibt. Seitens der betroffenen Person wird die Bereitschaft und Fähigkeit vorausgesetzt, sich aktiv auf den Prozess einzulassen.

Eignungstests Realisiert in:
   
Bewerbungscoaching (FI)  
   
   
Potentialabklärung Lh
 
Belastbarkeitstraining  
Aufbautraining Lh/
1. Arbeitsmarkt
Job Coaching für WISA 1. Arbeitsmarkt
Arbeit zur Zeitüberbrückung Lh


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